Nettoberechnung 2007
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Erklärung der Lohnsteuerklassen

Ein wesentliches Besteuerungsmerkmal für die Einbehaltung der Lohnsteuer sind die Lohnsteuerklassen. Die Lohnsteuertabellen sind in sechs Steuerklassen unterteilt:

Steuerklasse I:

Arbeitnehmer die ledig, verwitwet oder geschieden sind, oder aber dauernd getrennt von ihrem Ehegatten leben.

 

Steuerklasse II:

Darunter fallen die zur Steuerklasse I aufgeführten Arbeitnehmer, in deren Wohnung mindestens ein Kind gemeldet ist, für das ein Anspruch auf Kinderfreibetrag besteht.

 

Steuerklasse III:

Steuerklasse III erhalten verheiratete Arbeitnehmer, wenn nur ein Ehegatte Arbeitslohn bezieht, oder der Ehegatte in die Steuerklasse V einzureihen ist. Voraussetzung ist weiterhin, daß sie nicht dauernd getrennt leben und im Inland wohnen. Verwitwete Arbeitnehmer sind nur dann in die Steuerklasse III einzureihen, wenn der Ehegatte nach dem 31. Dezember 1996 verstorben ist, beide am Todestag im Inland gewohnt und nicht dauernd getrennt gelebt haben.

 

Steuerklasse IV:

Diese Steuerklasse gilt für verheiratete Arbeitnehmer, wenn beide Ehegatten Arbeitslohn beziehen. Die Eheleute können wählen ob sie beide die Steuerklasse IV nehmen oder sich für die Steuerklassenkombination III/V entscheiden.

 

Steuerklasse V:

Diese Steuerklasse gilt für Arbeitnehmer, deren Ehegatte in der Steuerklasse III versteuert wird.

 

Steuerklasse VI:

Steht ein Arbeitgeber gleichzeitig in mehrere Beschäftigungsverhältnissen, so gibt er dem ersten Arbeitgeber eine Steuerkarte samt Steuerklasse die ihm laut Familienstand zusteht. Bei jedem weiteren Arbeitgeber ist er verpflichtet die Steuerklasse VI anzugeben.