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Beitragsbemessungsgrenze: Am 4.11.1998 hat das Bundeskabinett die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2000 beschlossen. Folgende Werte wurden festgelegt: Beitragsbemessungsgrenze
(BBG) in der Renten- und Arbeitslosenversicherung: Beitragsbemessungsgrenze
(BBG) in der knappschaftlichen Rentenversicherung: Beitragsbemessungsgrenze
in der Kranken- und Pflegeversicherung (immer 75% der BBG der Rentenversicherung):
Geringverdienerentgeltgrenze:
Aktuelle
Sozialversicherungssätze:
Beitragssatz
in der Rentenversicherung: Beitragssatz
in der Arbeitslosenversicherung: Beitragssatz
in der Pflegeversicherung: Kindergeld:
Das Kindergeld für das erste und das zweite Kind beträgt 270 DM, für das dritte 300 DM und ab dem vierten Kind gibt es 350 DM. Kinderfreibetrag:
Es ist in der Diskussion, daß der Kinderfreibetrag von derzeit 6912 DM, der sich nur auf die Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer auswirkt, gestrichen werden soll. Begründung: Lediglich bei sehr hohen Einkommen bewirkt die Inanspruchnahme des Kinderfreibetrages eine höhere Entlastung als durch das Kindergeld. Die Werte können im Programm über den Menüpunkt "Einstellungen" angepasst werden. Grundfreibetrag
- Spitzensteuersatz - Steuertarif:
Der Grundfreibetrag zur Freistellung des Existenzminimums ist 2001 von 13499 DM auf 14093 DM erhöht worden, der Anfangssteuersatz von derzeit 22,9% sinkt 2001 auf 19,9%. Der Spitzensteuersatz wird 2001 von 51% auf 48,5% gesenkt. Weitere Informationen zur Steuerreform finden Sie auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums!
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