Nettoberechnung 2007
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Eckdaten 2001 zu Steuern, Sozialversicherung und Beitragsbemessungsgrenze

Beitragsbemessungsgrenze:

Am 4.11.1998 hat das Bundeskabinett die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2000 beschlossen. Folgende Werte wurden festgelegt:

Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Renten- und Arbeitslosenversicherung:
2000: West 8600 DM Ost 7100 DM
2001: West 8700 DM Ost 7300 DM

Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der knappschaftlichen Rentenversicherung:
2000: West 10600 DM Ost 8700 DM
2001: West 10700 DM Ost 9000 DM

Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung (immer 75% der BBG der Rentenversicherung):
2000: West 6450 DM Ost 5325 DM
2001: West & Ost 6525 DM

Geringverdienerentgeltgrenze:
2000: West 630 DM Ost 630 DM
2001: West 630 DM Ost 630 DM


Aktuelle Sozialversicherungssätze:

Beitragssatz in der Rentenversicherung:
2000: 19,3%
2001: 19,1%

Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung:
2000: 6,5%
2001: 6,5%

Beitragssatz in der Pflegeversicherung:
2000: 1,7%
2001: 1,7%


Kindergeld:

Das Kindergeld für das erste und das zweite Kind beträgt 270 DM, für das dritte 300 DM und ab dem vierten Kind gibt es 350 DM.


Kinderfreibetrag:

Es ist in der Diskussion, daß der Kinderfreibetrag von derzeit 6912 DM, der sich nur auf die Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer auswirkt, gestrichen werden soll. Begründung: Lediglich bei sehr hohen Einkommen bewirkt die Inanspruchnahme des Kinderfreibetrages eine höhere Entlastung als durch das Kindergeld. Die Werte können im Programm über den Menüpunkt "Einstellungen" angepasst werden.


Grundfreibetrag - Spitzensteuersatz - Steuertarif:

Der Grundfreibetrag zur Freistellung des Existenzminimums ist 2001 von 13499 DM auf 14093 DM erhöht worden, der Anfangssteuersatz von derzeit 22,9% sinkt 2001 auf 19,9%. Der Spitzensteuersatz wird 2001 von 51% auf 48,5% gesenkt.

Weitere Informationen zur Steuerreform finden Sie auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums!