Nettoberechnung 2007
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Eckdaten 2000 zu Steuern, Sozialversicherung und Beitragsbemessungsgrenze

Beitragsbemessungsgrenze:

Am 4.11.1998 hat das Bundeskabinett die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 1999 beschlossen. Folgende Werte wurden festgelegt:

Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Renten- und Arbeitslosenversicherung:
1999: West 8500 DM Ost 7200 DM
2000: West 8600 DM Ost 7100 DM

Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der knappschaftlichen Rentenversicherung:
1999: West 10400 DM Ost 8800 DM
2000: West 10600 DM Ost 8700 DM

Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung (immer 75% der BBG der Rentenversicherung):
1999: West 6375 DM Ost 5400 DM
2000: West 6450 DM Ost 5325 DM

Geringverdienerentgeltgrenze:
1999: West 630 DM Ost 530 DM
2000: West 630 DM Ost 630 DM


Aktuelle Sozialversicherungssätze:

Beitragssatz in der Rentenversicherung:
1999: 19,5%
2000: 19,3%

Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung:
1999: 6,5%
2000: 6,5%

Beitragssatz in der Pflegeversicherung:
1999: 1,7%
2000: 1,7%


Kindergeld:

Das Kindergeld für das erste und das zweite Kind beträgt 270 DM, für das dritte 300 DM und ab dem vierten Kind gibt es 350 DM.


Kinderfreibetrag:

Es ist in der Diskussion, daß der Kinderfreibetrag von derzeit 6912 DM, der sich nur auf die Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer auswirkt, gestrichen werden soll. Begründung: Lediglich bei sehr hohen Einkommen bewirkt die Inanspruchnahme des Kinderfreibetrages eine höhere Entlastung als durch das Kindergeld. Die Werte können im Programm über den Menüpunkt "Einstellungen" angepasst werden.


Grundfreibetrag - Spitzensteuersatz - Steuertarif:

Der Grundfreibetrag zur Freistellung des Existenzminimums ist 2000 von 13020 DM auf 13500 DM erhöht worden, der Anfangssteuersatz von derzeit 25,9% soll gesenkt werden. Der Spitzensteuersatz soll 1999 noch nicht gesenkt werden. Die genaue Berechnung des Steuertarifs ist noch nicht verbindlich bekannt gegeben worden.

Weitere Informationen zur Steuerreform finden Sie auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums!