Nettoberechnung 2007
Details zum Programm Download Infos und Daten Gästebuch Support
Eckdaten 1999 zu Steuern, Sozialversicherung und Beitragsbemessungsgrenze

Beitragsbemessungsgrenze:

Am 4.11.1998 hat das Bundeskabinett die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 1999 beschlossen. Folgende Werte wurden festgelegt:

Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Renten- und Arbeitslosenversicherung:
1998: West 8400 DM Ost 7000 DM
1999: West 8500 DM Ost 7200 DM

Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der knappschaftlichen Rentenversicherung:
1998: West 10300 DM Ost 8600 DM
1999: West 10400 DM Ost 8800 DM

Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung (immer 75% der BBG der Rentenversicherung):
1998: West 6300 DM Ost 5250 DM
1999: West 6375 DM Ost 5400 DM

Geringverdienerentgeltgrenze:
1998: West 620 DM Ost 520 DM
1999: West 630 DM Ost 530 DM


Aktuelle Sozialversicherungssätze:

Beitragssatz in der Rentenversicherung:
1998: 20,3%
1999: 20,3% aber ab 1.4.1999 19,5%

Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung:
1998: 6,5%
1999: 6,5%

Beitragssatz in der Pflegeversicherung:
1998: 1,7%
1999: 1,7%


Kindergeld:

Das Kindergeld für das erste und das zweite Kind wird von 220 DM auf 250 DM erhöht, für das dritte bleibt es bei 300 DM und ab dem vierten Kind bleibt es bei 350 DM.


Kinderfreibetrag:

Es ist in der Diskussion, daß der Kinderfreibetrag von derzeit 6912 DM, der sich nur auf die Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer auswirkt, gestrichen werden soll. Begründung: Lediglich bei sehr hohen Einkommen bewirkt die Inanspruchnahme des Kinderfreibetrages eine höhere Entlastung als durch das Kindergeld. Die Werte können im Programm über den Menüpunkt "Einstellungen" angepasst werden.


Grundfreibetrag - Spitzensteuersatz - Steuertarif:

Der Grundfreibetrag zur Freistellung des Existenzminimums ist 1999 von 12395 DM auf 13020 DM erhöht worden, der Anfangssteuersatz von derzeit 25,9% soll gesenkt werden. Der Spitzensteuersatz soll 1999 noch nicht gesenkt werden. Die genaue Berechnung des Steuertarifs ist noch nicht verbindlich bekannt gegeben worden.

Weitere Informationen zur Steuerreform finden Sie auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums!