Nettoberechnung 2007
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Direktversicherung

Die Direktversicherung ist eine Möglichkeit der privaten Altersversorgung mit Nutzung von staatlichen Vergünstigungen. Direktversicherungen sind Verträge, die der Arbeitgeber (Versicherungsnehmer) abschließt, zu Gunsten des Arbeitnehmers (Versicherter).

Versicherungsart

Leistung bei

Risikolebensversicherung

Tod

Kapitallebensversicherung

Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit

Rentenversicherung

Ablauf der vereinbarten
Vertragslaufzeit in Form einer
Rente

Kombinierte Risiko-Kapitallebensversicherung

Tod und Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit

Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht

Ablauf der vereinbarten
Vertragslaufzeit in Form einer
Rente oder einmaligen
Prämienzahlung

Unfall- kombiniert mit Berufsunfähigkeitsversicherung mit Prämienrückgewähr

Unfall, Berufsunfähigkeit und
Ablauf der vereinbarten
Vertragslaufzeit

Unfall- kombiniert mit Lebensversicherung

Unfall (erhöhte
Versicherungsleistung), Tod und
Ablauf der vereinbarten
Vertragslaufzeit

Berufsunfähigkeit- kombiniert mit Lebensversicherung

Berufsunfähigkeit, Tod und
Ablauf der vereinbarten
Vertragslaufzeit

Fondsgebundene Lebensversicherung (FLV)

Berufsunfähigkeit, Tod und
Ablauf der vereinbarten
Vertragslaufzeit

Kurze Erläuterung der Fondsgebundenen Lebensversicherung:

Eine Fondsgebundene Lebensversicherung, kurz FLV genannt, ist ein Produkt, das ähnlich wie eine Kapitalbildende Lebensversicherung, kurz KLV, funktioniert. Hierbei hat der Versicherte aber einen großen Vorteil: Die hohe Verzinsung (Rendite) des eingesetzten Kapitals.

Gute Versicherungen stellen eine detaillierte Kostenstruktur auf, die genau aufzeigt:

1. welche Kosten auftreten,

2. welcher Anteil für das Risiko des Todesfalls zurückbehalten wird und - das wesentliche - 

3. wieviel wirklich gespart wird.

Dieser Spar-Anteil fließt direkt in Aktienfonds, also in Wertpapiere mit hohen Renditen bei langen Laufzeiten. Bei gleichen Bedingungen wie die KLV ist die FLV auch steuerfrei und für eine Finanzierung gut geeignet.

Voraussetzungen (alle Versicherungsarten):

  • Laufzeit von mindestens 5 Jahren
  • Versicherungsschutz von mindestens 60 % der Kapitalleistung (Kapitalversicherungen)
  • Laufzeitende nicht vor dem 59. Geburtstag des Arbeitnehmers Ausnahme à Keine Altersgrenze bei Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Dienstverhältnis (Arbeitnehmer mit Stkl. I - IV)

Zahlungsmöglichkeit (alle Versicherungsarten):

  • monatliche oder jährliche Beitragszahlung
  • zusätzliche Zahlung des Arbeitgebers zum Arbeitsentgelt
  • Gehaltsumwandlung

Staatliche Vergünstigungen der Direktversicherung:

  • pauschalierte Lohnsteuer § 40b EStG
  • Pauschalierungsgrenze = 3408,00 DM
  • Pauschalierung = 20 % von der Direktversicherungssumme bis zu 3408,00 DM (bei Verträgen über 3408,00 DM wird der Mehrbetrag individuell nach den Eintragungen der Lohnsteuerkarte versteuert)
  • Minderung der Sozialversicherung bei einmaliger Gehaltsumwandlung pro Jahr und Anrechnung der Pauschalenlohnsteuer von der Direktversicherung
  • bei KLV/FLV § 10 EStG ( Erträge sind bei einer Laufzeit von 12 Jahren steuerfrei)

Sozialversicherungs- und steuerechtliche Behandlung der Direktversicherung:

Der Betrag der Direktversicherung:

  • ist vom Sozialversicherungs-Brutto bis zu einer Höhe einer im selben Monat verrechneten Einmalzahlung abzuziehen.
  • ist in voller Höhe vom regulären Steuer-Brutto abzuziehen und pauschal zu versteuern:
    • pauschale Lohnsteuer: 20%
    • davon Kirchensteuer: 8% oder 9%
    • davon Solizuschlag: 5,5%
  • Die Summe dieser pauschalen Versteuerung (pauschale Lohnsteuer + Kirchensteuer + Solidaritätsbeitrag) konnten vor dem 1. April 1999 vom Steuer- und Sozialversicherungsbrutto abgezogen werden. Ab dem 1. April 1999 ist dies nicht mehr möglich.