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Die Direktversicherung ist eine Möglichkeit der privaten Altersversorgung
mit Nutzung von staatlichen Vergünstigungen. Direktversicherungen
sind Verträge, die der Arbeitgeber (Versicherungsnehmer) abschließt,
zu Gunsten des Arbeitnehmers (Versicherter).
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Versicherungsart
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Leistung
bei |
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Risikolebensversicherung
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Tod |
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Kapitallebensversicherung
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Ablauf der
vereinbarten Vertragslaufzeit |
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Rentenversicherung
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Ablauf der
vereinbarten
Vertragslaufzeit in Form einer
Rente |
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Kombinierte
Risiko-Kapitallebensversicherung |
Tod und Ablauf
der vereinbarten Vertragslaufzeit |
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Rentenversicherung
mit Kapitalwahlrecht |
Ablauf der
vereinbarten
Vertragslaufzeit in Form einer
Rente oder einmaligen
Prämienzahlung |
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Unfall- kombiniert
mit Berufsunfähigkeitsversicherung mit Prämienrückgewähr
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Unfall, Berufsunfähigkeit
und
Ablauf der vereinbarten
Vertragslaufzeit |
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Unfall- kombiniert
mit Lebensversicherung |
Unfall (erhöhte
Versicherungsleistung), Tod und
Ablauf der vereinbarten
Vertragslaufzeit |
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Berufsunfähigkeit-
kombiniert mit Lebensversicherung |
Berufsunfähigkeit,
Tod und
Ablauf der vereinbarten
Vertragslaufzeit |
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Fondsgebundene
Lebensversicherung (FLV)
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Berufsunfähigkeit,
Tod und
Ablauf der vereinbarten
Vertragslaufzeit |
Kurze Erläuterung
der Fondsgebundenen Lebensversicherung:
Eine Fondsgebundene
Lebensversicherung, kurz FLV genannt, ist ein Produkt,
das ähnlich wie eine Kapitalbildende Lebensversicherung, kurz KLV,
funktioniert. Hierbei
hat der Versicherte aber einen großen Vorteil: Die hohe Verzinsung (Rendite)
des eingesetzten Kapitals.
Gute Versicherungen
stellen eine detaillierte Kostenstruktur auf, die genau aufzeigt:
1. welche Kosten auftreten,
2. welcher Anteil
für das Risiko des Todesfalls
zurückbehalten wird und - das wesentliche -
3. wieviel wirklich gespart wird.
Dieser Spar-Anteil
fließt direkt in Aktienfonds, also in Wertpapiere
mit hohen Renditen bei langen Laufzeiten. Bei gleichen Bedingungen
wie die KLV ist
die FLV auch steuerfrei und für eine Finanzierung gut geeignet.
Voraussetzungen
(alle Versicherungsarten):
- Laufzeit von
mindestens 5 Jahren
- Versicherungsschutz
von mindestens 60 % der Kapitalleistung (Kapitalversicherungen)
- Laufzeitende
nicht vor dem 59. Geburtstag des Arbeitnehmers Ausnahme à Keine Altersgrenze
bei Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung
- Dienstverhältnis
(Arbeitnehmer mit Stkl. I - IV)
Zahlungsmöglichkeit
(alle Versicherungsarten):
- monatliche oder
jährliche Beitragszahlung
- zusätzliche
Zahlung des Arbeitgebers zum Arbeitsentgelt
- Gehaltsumwandlung
Staatliche Vergünstigungen
der Direktversicherung:
- pauschalierte
Lohnsteuer § 40b EStG
- Pauschalierungsgrenze
= 3408,00 DM
- Pauschalierung
= 20 %
von der Direktversicherungssumme bis zu 3408,00 DM (bei Verträgen über
3408,00 DM wird der Mehrbetrag individuell nach den Eintragungen der Lohnsteuerkarte
versteuert)
- Minderung der
Sozialversicherung bei einmaliger Gehaltsumwandlung pro Jahr und Anrechnung
der Pauschalenlohnsteuer von der Direktversicherung
- bei KLV/FLV
§ 10 EStG ( Erträge sind bei einer Laufzeit von 12 Jahren steuerfrei)
Sozialversicherungs-
und steuerechtliche Behandlung der Direktversicherung:
Der
Betrag der Direktversicherung:
-
ist vom Sozialversicherungs-Brutto bis zu einer Höhe einer im selben
Monat verrechneten Einmalzahlung abzuziehen.
- ist
in voller Höhe vom regulären Steuer-Brutto abzuziehen und pauschal
zu versteuern:
- pauschale
Lohnsteuer: 20%
- davon
Kirchensteuer: 8% oder 9%
- davon
Solizuschlag: 5,5%
- Die
Summe dieser pauschalen Versteuerung (pauschale Lohnsteuer + Kirchensteuer
+ Solidaritätsbeitrag) konnten vor dem 1. April 1999 vom Steuer- und
Sozialversicherungsbrutto abgezogen werden. Ab dem 1. April 1999 ist dies
nicht mehr möglich.
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